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   OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 3 K 4767/94   

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https://dejure.org/1996,11924
OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 3 K 4767/94 (https://dejure.org/1996,11924)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.1996 - 3 K 4767/94 (https://dejure.org/1996,11924)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 1996 - 3 K 4767/94 (https://dejure.org/1996,11924)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 3 K 4767/94
    Etwas anderes kann nur ausnahmsweise - etwa bei sogenannten Maßnahme- oder Einzelfallgesetzen - in Betracht kommen (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1971, BGHZ 56, 40).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 3 K 4767/94
    Die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, daß die Norm ungültig war (BVerwG, Beschl. v. 2.9.1983, BVerwGE 68, 12).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 3 K 4767/94
    Dies ist hier der Fall, weil auf der Hand liegt, daß die vom Antragsteller in Aussicht genommene Schadensersatzklage keine Aussicht auf Erfolg besitzt, da der behauptete Schadensersatzanspruch offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann (zum Prüfungsmaßstab: BVerwG, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 18.10.1985, NJW 1986, 1826 m. w. Nachw.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2012 - 7 C 10749/12

    Normenkontrollantrag gegen "Schnapsverbot" auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012

    Die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war (vgl. BVerwGE 68, 12; NdsOVG, Urteil vom 25. November 1996 - 3 K 4767/94 -, juris, Rn. 4 und Urteil vom 28. Januar 2010 - 12 KN 65/07 -, juris, Rn. 29).

    Ein berechtigtes Interesse wegen Wiederholungsgefahr liegt nur vor, wenn der Antragsteller hinreichend konkreten Anlass hat, mit einer Wiederholungsgefahr zu rechnen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. November 1996, a.a.O., Rn. 10).

    Eine konkrete Wiederholungsgefahr setzt nämlich voraus, dass auch in Zukunft im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse wie in dem Zeitpunkt des Erlasses der vom Antragsteller beanstandeten Norm bestehen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. November 1996, a.a.O., Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 K 252/08

    Rechtmäßigkeit der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg bestätigt

    Sie muss aber hinreichend konkret sein (NdsOVG, Urt. v. 25.11.1996 - 3 K 4767/94 -, zitiert nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 47 Rdnr. 90).
  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 1 N 17.450

    Feststellung der Rechtswidrigkeit mittlerweile außerkraftgetretener

    vgl. BVerwG, B.v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 - juris Rn. 18; U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303; OVG RhPf, U.v. 6.12.2012 - 7 C 10749/12 - juris Rn. 16; NdsOVG, U.v. 25.11.1996 - 3 K 4767/94 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2001 - 7 K 707/00

    Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren

    Angesichts des offensichtlichen geschäftlichen Erfolgs der Sonntagsöffnung und der allgemeinen Tendenz zur Liberalisierung der Ladenschlusszeiten ist eine Wiederholung aber hinreichend konkret zu erwarten, so dass ein Klärungsbedarf anzuerkennen ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 25.11.1996 - 3 K 4767/94 -, Nds.VBl. 1997, 179).
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